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Brief an Wiligut, 27.9.1935

Otto Rahn

Otto Rahn
Tiergartenstrasse 8a
Berlin W35
am 27. September 1935

An
SS Oberführer
K.M. Weisthor<
Berlin - Grunewald

Streng vertraulich!

Lieber Herr Oberst,

Es ist Ihnen bekannt, dass ich die letzten Wochen hindurch le??glich meinen Arbeiten lebte und eine Karthotek angelegt habe. Ich habe ????? weiterhin zu wissen gegeben, dass ich auf ganz grosse Uberraschungen gestossen bin. Da es sich um Erkenntnisse handelt, die Jahrelange Arbeit meinerseits verlangt haben, war ich bislang Ihnen wie jedem gegenüber nur wenig mitteilsam. Ich möchte es vororst auch bleiben und nur mit Ihnen über meine Funde Rücksprache nehmen. Ich bitte Sie aber, vor Erscheinen meines Buches "Monsalvat und Golgatha", den Reichsführer SS ausgenomen, mit niemand über das zu sprechen, was ich Ihnen mündlich anvertrauen möchte.

Um meine Arbeiten zu einen erfolgreichen Ende zu führen, sehe ich mich zu gezwungen, einige Lokalitäten an Ort und Stelle zu prüfen. Können Sie mir die Möglichkeit verschaffen, fur 10-14 Tage eine Reise in den Odenwald, den Westerwald und das Sauerland zu unternehmen, oder - das wäre mir das liebste! - hätten Sie nicht Lust mit mir und evtl. Oberscharführer Folgmann vor Einsetzen der schlechten Jahreszeit diese Reise zu unternehmen?

Zuerst müsste ich die Ruine Wildenberg bei Amorbach (vgl. ... : Die deutsche Gralsburg) aufsuchen. Es finden zur Zeit Ausgrebungen statt. Mit dem Ausgrabunsleiter stehe ich im Briefwechsel. Dann möchte ich die Lichtweishöle bei Wiesbaden besichtigen. Von dort aus wäre die Sporckenburg leicht zu erreichen (Vgl. Rehorn, Westerwald S.91 : Ruine mit uralter Geschichte; der Sage nach soll Kaiser Nero hier geboren sein; sporck = krana = Wachholder). Von hier aus müsste die Fahrt gehen, nach dem Drutgerestein, dem "Steimel" (Steinmal oder Steinmahal), den Hellenborn, dem Widderstein, den grossanigen Steinanlagen der Dornburg (Thorburg), Rosphe (angeblicher Geburtsort Heinrichs von Ofterdinger), Willnsdorf (Sitz der deutschen Katharer, durch Konrad von Marburg zerstört), Wambach (von Wanen) und Asbach (Asen). (Hier wurde übrigens im Jahre 1830 eine prächtig erhaltene Goldmünze mit der griechischen Inschrift: Lysimachus Basileus - Lysimachus war Feldherr Alexanders d.Gr. gefunden). Von Asbach aus möchte ich dann Stellen aufsuchen, über die ich nur Ihnen und dem Reichsführer SS mündlich Auskunft geben würde.

Nach der Hochzeit Herrn von Lachners möchte ich fahren, da ich dann frei bin. Können Sie veranlassen dass mir diese Reise, über die ich natürlich ausführlichen Bericht machen würde, ermöglicht wird. Oder wären Sie bereit, diese Reise mit mir zu unternehmen?

Wie ich mit Herrn von Lachner ausgemacht habe, werde ich Sie heute abend um 8 Uhr aufsuchen.

Heil Hitler!
Ihr Otto Rahn

II

Zur Herstellung des " U r g l a u b e n s ", der nie den Fortschritten allen Wissens und der Naturerkenntnisse zu widersprechen vermag, sind folgende Maßregeln seitens des Staates in k l u g e r Aufeinanderfolge nötig:

1. Vollster Denkmalschutz für alle Museen (auch sogenannte private!), Kunsterzeugnisse aller Art (insbesondere solche aus vorgeschichtlicher Zeit bis ins 17.Jahrhundert), Bauten, Höhlen, Denksteine, Felsgebilde, Kirchen, Kapellen und Wallanlagen, sowie für alle Funde aus dem Boden.

Die Denkmal-Schutz-Vorschriften sind wiederholt und regelmäßig im Jahre uberall zu verlautbaren!

2. Erfassung aller Kirchenbesitze, zuerst in Evidenz. Dann "Ausgleich" dieser nach den derzeitigen Verhältnissen der Gläubigenzahl, da z.B. viele protestantisch oder deutschgläubig u.s.w. wurden und daher vollberechtigten Anspruch auf Anteil eines "Kirchenbesitzes" zu haben, der ihnen durch Glaubenswechsel in den Übergangszeiten verloren ging......

3. Allmählige Aufhebung der Klosterschulen nach gleichem Gesichtspunkte. (Bei Neubauten von Kirchen und Klöstern ist deren Notwendigkeit dem Staate durch Namens- und Adressen-Anführung aus den betreffenden Gemeinden, Bezirken, Gauen u.s.w. genauest nachzuweisen!)

4. Allen Berufsausbildungen zu Priestern hat stets die staatliche voranzugehen und darf vor dem 24.Lebensjahre überhaupt nicht angetreten werden!

5. Sodann hat die Auflösung aller männlichen und weiblichen Klöster platzzugreifen, wobei man vorher mit einer genauen Kontrolle der Staatsangehörigkeit in allen Klöstern vorgehen und alle "Nicht Teutscben" ausweisen kann. Nur die einem charitativen Zwecke dienenden sind anfangs zu belassen.

6. Sodann sind auch die humanitären Zwecken dienenden Anstalten in staatlichen Besitz und Betrieb überzuführen, wobei man anfangs die dortselbst tätigen Personen bis zum Tode belässt, aber keine Neuaufnahmen von Geistlichen oder Nonnen duldet.

7. Energische Maßregelung von Geistlichen, die "Proselyten" zu machen suchen, sich evtl. Kirchenaustritten entgegenstellen oder gegen Andersdenkende öffentlich oder von den Kanzeln auftreten.

8. Beschlagnahme aller Kirchenvermögen ohne Unterschied, Verbot aller "Erbschaften" für Kirchenzwecke, wobei solche Testamente als ungiltig erklärt werden und solche testierte Vermögen sofort dem Staate zuzufallen haben.

9. Unschädlichmachung von Geistlichen aller Grade mittels der dem Staate zur Verfügung stehenden Mittel.........

10. Alle Glaubens-Vereinigungen haben ihre Funktionäre aus diesen jährlich nou zu bemessenden Mitteln selbst zu erhalten!

Die Glaubensvereinigungen finanzieren sich also ausschliesslich aus eigenen Mitteln aus Beiträgen!

 

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